VERTRAGSABSCHLUSS 1.1. Geltung der AGB Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Vertrag der zwischen dem Mitglied und dem Anbieter der Kurse abgeschlossen wurde. 1.2. Vertragsschluss vor Ort Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages an dem REPULS-Trainingsort durch die Unterschrift der Vertragspartner zustande. 1.3. Vertragsschluss Online Der Vertragsschluss Online durch das digitale Formular stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig Anmelden“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter. Das Mitglied erhält vom Anbieter per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung per E-Mail durch den Anbieter, für welches der Interessent den Online Vertrag eingereicht hat. Der Anbieter speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des „Mitgliedsvertrag“ in der ausdrücklichen Annahmeerklärung per EMail zu. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird. 1.4. Besonderheiten für Kinder und Jugendliche Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
GRUPPENUNTERRICHT/ ONLINE-UNTERRICHT 2.1 Ist es aus Gründen höherer Gewalt, wie zum Beispiel durch eine Pandemie nicht möglich den Gruppenunterricht zu erbringen, kann der Unterricht auch jederzeit online erfolgen. 2.2. Dazu erhalten die Mitglieder bzw. die Erziehungsberechtigten rechtzeitig die Zugangsdaten zu einem Online-Meeting. Einen Anspruch auf Rückerstattung des Monatsbeitrages, Schadensersatz bzw. Ersatzstunden besteht nicht.
NUTZUNG DER KURSE 3.1. Umfang der Kurs Nutzung Durch Abschluss des Vertrages erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem „Mitgliedsvertrag“ die Möglichkeit der Teilnahme zum Kurs und ist berechtigt, die vereinbarten Kurszeiten zu nutzen. 3.2. Hausordnung & Weisungsberechtigung Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung der Kurse die geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt in den Räumen aus oder kann vom Anbieter angefordert werden. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Kurse, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
PFLICHTEN DES MITGLIEDS 4.1. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten Das Mitglied ist verpflichtet, dem Anbieter bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen vom Anbieter (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. 4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-MailAdresse, Bankverbindung etc., dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. 4.3. Begleitung Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Anbieters gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist untersagt. 4.4. Wertgegenstände Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Vom Anbieter wird keinerlei Haftung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
KONSUMVERBOTE / VERBOTENE GEGENSTÄNDE 5.1. Es ist dem Mitglied untersagt, in den Kursen zu rauchen, sowie alkoholische Getränke oder Suchtmittel zu konsumieren. 5.2. Das Mitbringen von unerlaubten Übungswaffen oder Trainingsgeräten ist untersagt. 5.3. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Anbieter berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
BEITRÄGE 6.1. Fälligkeit der Beiträge 6.1.1. Ist auf dem „Mitgliedsvertrag“ ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. 6.1.2. Sind auf dem „Mitgliedsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden. 6.2. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes, wie z.B. Überweisung vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Anbieter hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. 6.3. Zahlungsverzug 6.3.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten. 6.3.2. Sind auf dem „Mitgliedsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist der Anbieter berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG 7.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit auf dem Vertragsblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsblatt angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder Anbieter vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsblatt angebende Kündigungsfrist. 7.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. 7.3. Die,Erklärung der Kündigung erfolgt durch das Mitglied oder dessen Erziehungsberechtigte. 7.3.1. Die Kündigung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem Anbieter mit dem der „Mitgliedsvertrag“ besteht zu erklären bzw. anzuzeigen. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.
FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN 8.1 Gelegentlich werden bei den Kurse und Prüfungen Bilder oder Videoaufnahmen gemacht, die zu Werbezwecken veröffentlicht werden. Mit der Veröffentlichung ist das Mitglied bzw. der / die Erziehungsberechtigte einverstanden. 8.2. Sollte das Mitglied bzw. der / die Erziehungsberechtigte nicht damit einverstanden sein, so ist dies nach Vertragsabschluss bzw. vor den Aufnahmen mitzuteilen. 8.3. Das eigenmächtige Fotografieren oder Filmen durch das Mitglied, sowie die Veröffentlichung dieser Medien ist nicht gestattet.
HÖHERE GEWALT 9.1. Wird dem Anbieter aus nicht zu vertretenden Gründen (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung. Das Mitglied hat jedoch das Recht, entsprechend der Dauer der Ausfallzeit nach Ende der regulären Mitgliedschaft kostenlos weiter zu trainieren.
HAFTUNG 10.1 Der Teilnehmer/Teilnehmerin erklärt, dass er in guter körperlicher und geistiger Verfassung ist und an dem Kurs auf eigene Verantwortung teilnimmt. 10.2. Der Anbieter schließt jede Haftung für Schäden und für Schäden des vom Mitglied benannten Nutzers oder der von Mitglied mitgebrachten Besucher, einschließlich für den Verlust von Wertgegenständen, aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. 10.3. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Kursleiters beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens des Anbieters beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung das Mitglied vertrauen darf.
Datenschutz 11.1. Die im Rahmen dieses Vertrags erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Verwaltung der Mitgliedschaft und die Durchführung des Kurses verwendet. 11.2. Der Kursanbieter verpflichtet sich, die Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 11.3. Der Teilnehmer/Teilnehmerin hat jederzeit das Recht, Auskunft über seine gespeicherten Daten zu erhalten und deren Löschung zu verlangen.
SONSTIGES Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien haben dann eine neue Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. REPULS Kurse & Fortbildung (Stand 07/2024)